Die Niederlande hat die UN-Kinderrechtskonvention 1995 unterschrieben und ratifiziert, d. h. durch ihr eigenes Parlament für ihr eigenes Land angenommen. Damit ist sie nun verpflichtet, sich an folgendes Recht zu halten und es auch mittels des staatlichen Gewaltmonopols durchzusetzen:
Artikel 19
... [Kinder] vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, ...
Artikel 34
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;
c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
Andererseits sind ein Viertel der Niederländer bereit, die Grundrechte vermutlich nicht ihrer Kinder einem offensichtlich überlebten politischen System zu opfern: " ... die Partei PNVD (Brüderliche Liebe, Freiheit und Vielfalt) nicht verboten werden kann, weil es die Grundlage der Demokratie darstellt, dass man die Möglichkeit hat, sich politisch zu gruppieren ... " (Richterspruch aus Den Haag) ... auch wenn es politisches Ziel ist, an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe Verbrechen zu begehen. Das heißt im Klartext: der Holocaust ist im Holland der Demokratie legalisierbar. Und: die Niederlande ist ein Unrechtsstaat in dem Menschenrechte und Demokratie nicht miteinander vereinbar sind.
Zitat:
FleurMia, Niederlande: Pädophilen-Partei ...
Quellen:
FleurMia, Niederlande: Pädophilen-Partei ist nun offiziell zugelassen, veröffentlicht im Internetportal 'ShortNews' der Zeitschrift 'Stern', online verfügbar unter: http://www.shortnews.de/web/id/629644/start.cfm (Stand: 20.03.07)
Vereinte Nationen, Übereinkommen über die Rechte des Kindes (am 5. April 1992
für Deutschland in Kraft getreten, Bekanntmachung vom 10. Juli 1992, BGBl. II, S.990), veröffentlicht im Internet-Portal 'Infostelle Kinderpolitik' des Deutschen Kinderhilfswerk e.V., online verfügbar unter: http://www.kinderpolitik.de/bibliothek/content/3_1.htm (Stand: 20.03.2007).
Vereinte Nationen, Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Stand am 22. September 1998), veröffentlicht im Internet-Portal der Schweizer Bundesbehörden, online verfügbar unter: hr.humanrights.ch/cms/upload/pdf/020611_krk_text_d.pdf (Stand: 03.03.2006).
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