Die Nieder­lande hat die UN-Kinder­rechts­konvention 1995 unter­schrieben und ratifiziert, d. h. durch ihr eigenes Parlament für ihr eigenes Land angenommen. Damit ist sie nun verpflichtet, sich an folgendes Recht zu halten und es auch mittels des staat­lichen Gewalt­monopols durch­zusetzen:

Artikel 19

... [Kinder] vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, ...

Artikel 34

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertrags­staaten insbesondere alle geeigneten inner­staat­lichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder

a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;

b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;

c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.

Anderer­seits sind ein Viertel der Niederländer bereit, die Grundrechte vermutlich nicht ihrer Kinder einem offen­sichtlich über­lebten politischen System zu opfern: " ... die Partei PNVD (Brüderliche Liebe, Freiheit und Vielfalt) nicht verboten werden kann, weil es die Grundlage der Demokratie darstellt, dass man die Möglich­keit hat, sich politisch zu gruppieren ... " (Richter­spruch aus Den Haag) ... auch wenn es politisches Ziel ist, an einer bestimmten Bevölkerungs­gruppe Verbrechen zu begehen. Das heißt im Klartext: der Holocaust ist im Holland der Demokratie legali­sierbar. Und: die Nieder­lande ist ein Unrechts­staat in dem Menschen­rechte und Demo­kratie nicht miteinander vereinbar sind.

Zitat:

FleurMia, Niederlande: Pädophilen-Partei ...

Quellen:

FleurMia, Niederlande: Pädophilen-Partei ist nun offiziell zugelassen, veröffentlicht im Internetportal 'ShortNews' der Zeitschrift 'Stern', online verfügbar unter: http://www.shortnews.de/web/id/629644/start.cfm (Stand: 20.03.07)

Vereinte Nationen, Übereinkommen über die Rechte des Kindes (am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten, Bekannt­machung vom 10. Juli 1992, BGBl. II, S.990), veröffentlicht im Internet-Portal 'Infostelle Kinder­politik' des Deutschen Kinder­hilfs­werk e.V., online verfügbar unter: http://www.kinderpolitik.de/bibliothek/content/3_1.htm (Stand: 20.03.2007).

Vereinte Nationen, Über­ein­kommen über die Rechte des Kindes (Stand am 22. September 1998), veröffentlicht im Internet-Portal der Schweizer Bundes­behörden, online verfügbar unter: hr.humanrights.ch/cms/upload/pdf/020611_krk_text_d.pdf (Stand: 03.03.2006).