Für viele Erwachsene nur lästig oder leichte Beute: Kinder. Dabei sind es doch eigentlich Menschen, also Kreaturen, die auch Menschen­rechte haben. Deshalb haben die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschen­rechte festgelegt, dass Kinder sogar Anspruch auf besondere Fürsorge und Unter­stützung haben. Eine eigene, über die Menschen­rechts­konvention hinaus­gehende Kinder­rechts­konvention wurde entwickelt. Die vormalige UNICEF-Schirmherrin Eva Luise Köhler, Ehefrau des Bundes­präsidenten a. D. Horst Köhler, sah sich dennoch veranlasst sagen zu müssen: "Jedes Kind hat ein Recht auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung - gleichgültig wo es aufwächst."

Die Kinder­rechts­konvention wurde am 20. November 1989 von der General­versammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Für die Bundes­republik Deutsch­land trat die UN-Konvention über die Rechte des Kindes am 5. April 1992 in Kraft. "Die Bundes­regierung wurde im Januar 2004 bereits zum zweiten Mal vom zuständigen Komitee der Vereinten Nationen gemahnt, Kinder­rechten endlich Verfas­sungs­rang zu geben", erklärte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinder­schutz­bundes. Und: "Es geht nicht an, dass in unserem Grund­gesetz der Tier­schutz manife­stiert ist, aber nicht der Kinder­schutz." 2013 kriti­sierte der Leiter des European Master in Child­hood Studies and Children's Rights (EMCR) an der Freien Univer­si­tät Berlin die eisen&#shy;harte Haltung Deutsch­lands aber­mals, seine Stel­lung­nahme inklu­sive eines Geset­zes­text-Vor­schlags hierzu siehe Web-Link (2) rechts unten auf dieser Seite.


Zitate:

Köhler: http://www.unicef.de/index.php?id=2467 (01.03.07)

Hilgers (1): http://www.unicef.de/kinderrechte1.html (25.02.07)

Hilgers (2): Neue Westfälische Zeitung, 20.11.06

Seitenanfang Zurück zum Kalender Web-Link (1) Web-Link (2)